Das am 14. Juni 1976 verkündete Erste 
Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts brachte eine grundlegende 
Neuregelung des Scheidungsrechts, des Scheidungsfolgenrechts 
(Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich) und 
des Scheidungsverfahrensrechts in der Bundesrepublik Deutschland. Das 
bisher prägende Verschuldensprinzip wurde zugunsten des 
Zerrüttungsprinzips beseitigt: Voraussetzung für die Scheidung einer Ehe
 ist seither nicht mehr das Vorliegen einer gravierenden Verletzung 
ehelicher Pflichten durch mindestens einen der Ehegatten, sondern allein
 das Scheitern der Ehe, das nach einer gewissen Zeit des Getrenntlebens 
vermutet wird. Auch wenn das neugeregelte Scheidungsunterhaltsrecht die 
Selbstverantwortung der Ehegatten nach der Ehescheidung betonte: Der 
wirtschaftlich stärkere Partner schuldet dem wirtschaftlich schwächeren 
Partner in vielen Fällen über Jahre hinweg nachehelichen Unterhalt; auf 
das Verschulden am Scheitern der Ehe kommt es auch hier nicht an. Zudem 
wurde der Versorgungsausgleich eingeführt, der geschiedene Ehegatten 
gleichmäßig an den während der Ehe erworbenen 
Altersversorgungsanwartschaften des anderen Ehegatten beteiligt. Die 
Scheidung wurde nunmehr von den neu geschaffenen Familiengerichten in 
einem neugeregelten Verfahren durchgeführt. Die Scheidungsrechtsreform 
war das Ergebnis eines jahrelangen kontroversen rechts- und 
gesellschaftspolitischen Diskurses, der auch nach Inkrafttreten des 
Reformgesetzes nicht zum Erliegen kam. Untersucht werden sollen 
Entstehungs- und Wirkungsgeschichte dieser Scheidungsrechtsreform aus 
multidisziplinärer Perspektive.
Themenvorschläge
 (max. 3000 Zeichen) mit kurzem CV werden bis 15. November 2017 an 
rechtskultur@ur.de erbeten. Die ausgewählten Themen (Nachricht erfolgt 
bis 1. Dezember 2017) sollen auf einer Tagung, die am 12./13. Oktober 
2018 an der Universität Regensburg stattfindet, präsentiert und 
diskutiert werden; die hiernach überarbeiteten Texte werden in einem 
Tagungsband publiziert, welcher in einem renommierten Fachverlag 
erscheinen wird. Reise- und Übernachtungskosten werden erstattet.
