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Es werden Posts vom Mai, 2017 angezeigt.

Nummer 5 (2016) der Zeitschrift "Rechtskultur" zum Themenschwerpunkt Kolonialrechtsgeschichte ist erschienen...

     Weitere Informationen finden Sie hier: http://rechtskultur.blogspot.de/

10./11. Juli 2017: Tagung "Supreme Courts under Nazi occupation"

             Wie kann die Justiz den Primat des Rechts gegen politische Einflussnahme verteidigen? Diese Frage ist so alt wie Rechtsstaatlichkeit und unabhängige Justiz selbst. Einen wichtigen Beitrag zur Beantwortung dieser Frage kann der vergleichende Blick auf nationale Höchstgerichte in Europa in einer Zeit höchster Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit leisten, nämlich zur Zeit der Besetzung Frankreichs, Belgiens, Hollands, Luxemburgs, Dänemarks und Norwegens im Zweiten Weltkrieg. Weitere Informationen: http://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/buergerliches-recht/loehnig/medien/juli17-4.png

Über uns

Rechtsbegriffe und Institutionen lassen sich nicht aus einer zeitlosen Vernunft ableiten. Recht ist vielmehr – ebenso wie etwa Musik, Literatur, Bildende Kunst oder Mode – ein Kulturprodukt, entstanden in Jahrhunderten menschlicher Praxis und stetiger Veränderung unterlegen. Die verschiedenen Kulturräume unserer Welt haben im Laufe ihrer Geschichte unterschiedliche Vorstellungen von Recht und seiner Durchsetzung entwickelt.      Mit dem Begriff „Rechtskultur“ läßt hiernach der Inbegriff der in einem Kulturraum bestehenden, auf das Recht bezogenen Wertvorstellungen, Normen, Institutionen, Verfahrensregeln und Verhaltensweisen umschreiben. Recht ist also immer Teil einer Kultur; das gilt nicht nur für das positive Recht, sondern vor allem auch für die Prinzipien der Begründung und Legitimation von Normen und Verfahren. Als Teil einer Kultur steht das Recht notwendig in einer Wechselbeziehung mit anderen Teilgebieten dieser Kultur, etwa Moral, Politik oder Religion. Recht ist also kult

Satzung des Fördervereins Europäische Rechtskultur e.V.

Satzung des Fördervereins Europäische Rechtskultur § 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Förderverein Europäische Rechtskultur. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.V." Der Sitz des Vereins ist Regensburg. § 2 (Geschäftsjahr) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 3 (Zweck des Vereins) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich der Europäischen Rechtskultur an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg. D er Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben. § 4 (Selbstlose Tätigkeit) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. § 5 (Mittelverwendung) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitg