Das am 14. Juni 1976 verkündete Erste  Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts brachte eine grundlegende  Neuregelung des Scheidungsrechts, des Scheidungsfolgenrechts  (Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich) und  des Scheidungsverfahrensrechts in der Bundesrepublik Deutschland. Das  bisher prägende Verschuldensprinzip wurde zugunsten des  Zerrüttungsprinzips beseitigt: Voraussetzung für die Scheidung einer Ehe  ist seither nicht mehr das Vorliegen einer gravierenden Verletzung  ehelicher Pflichten durch mindestens einen der Ehegatten, sondern allein  das Scheitern der Ehe, das nach einer gewissen Zeit des Getrenntlebens  vermutet wird. Auch wenn das neugeregelte Scheidungsunterhaltsrecht die  Selbstverantwortung der Ehegatten nach der Ehescheidung betonte: Der  wirtschaftlich stärkere Partner schuldet dem wirtschaftlich schwächeren  Partner in vielen Fällen über Jahre hinweg nachehelichen Unterhalt; auf  das Verschulden am Scheitern der Ehe kommt es auc...
Der Verein zur Förderung der Arbeit an den historischen Grundlagen Europäischer Rechtskultur an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg informiert über die von ihm unterstützten Projekte.