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Band 22 der "edition rechtskultur" ist erschienen...





Der erstinstanzliche Prozessalltag an Untergerichten im Dritten Reich und in der Nachkriegszeit ist bisher nur Gegenstand weniger Untersuchungen. Kerstin Strohmaier lenkt den Focus mittels der Auswertung eines im Staatsarchiv Sigmaringen verwahrten Bestands der R-Akten auf den Prozessalltag an dem im Zentrum Oberschwabens gelegenen Landgericht Ravensburg anhand des Zerrüttungstatbestandes des § 55 Ehegesetz 1938 bzw. § 48 Ehegesetz 1946.
Der Einfluss der nationalsozialistischen Ideologie auf die Rechtsprechung des Landgerichts Ravensburg wird ebenso ausgeleuchtet wie die Verhältnisse nach Kriegsende und die Frage nach der Entnazifizierung nationalsozialistischen Rechts. Eine Betrachtung des Aktenbestandes zur Zerrüttungstatbestand im Zeitraum von 1938 bis 1950 ermöglicht zugleich eine vergleichende Betrachtung der Rechtsprechung und des Prozessalltags während der Zeit des Nationalsozialismus und in den Nachkriegsjahren.

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Über uns

Rechtsbegriffe und Institutionen lassen sich nicht aus einer zeitlosen Vernunft ableiten. Recht ist vielmehr – ebenso wie etwa Musik, Literatur, Bildende Kunst oder Mode – ein Kulturprodukt, entstanden in Jahrhunderten menschlicher Praxis und stetiger Veränderung unterlegen. Die verschiedenen Kulturräume unserer Welt haben im Laufe ihrer Geschichte unterschiedliche Vorstellungen von Recht und seiner Durchsetzung entwickelt.      Mit dem Begriff „Rechtskultur“ läßt hiernach der Inbegriff der in einem Kulturraum bestehenden, auf das Recht bezogenen Wertvorstellungen, Normen, Institutionen, Verfahrensregeln und Verhaltensweisen umschreiben. Recht ist also immer Teil einer Kultur; das gilt nicht nur für das positive Recht, sondern vor allem auch für die Prinzipien der Begründung und Legitimation von Normen und Verfahren. Als Teil einer Kultur steht das Recht notwendig in einer Wechselbeziehung mit anderen Teilgebieten dieser Kultur, etwa Moral, Politik oder Religion. Recht...

Call for Articles....

Call for Articles 2024/25 What can legal history tell us about legal change in the immediate future? History does not repeat itself, but might enlighten us about the future and the possible choices that can be made. For instance the introduction of printed law will not have the same consequences as the introduction og digital law, but can still be used to detect what possible questions that might arise from a change in the technology used to communicate law. Legal history might have such an enlightening function both when society and politics change, causing law also to change, and when law is politically changed to make society change. Bringing in this element of legal futurology does not change the character of legal history as an empirically based science, mainly focused on investigating and interpretating texts of the past. However, it adds a dimension to legal history of empirically founded efforts to venture into the unknown. The editors welcome contributions from all releva...

Rechtskultur 11 (2022) ist erschienen...