Tagungsbericht zur Regensburger Veranstaltung „Juristische Zeitgeschichte – Zurück in die Achtziger Jahre“ vom 22.-23. Oktober 2020 (via ZOOM)
Ab wann zählt die Vergangenheit zur Geschichte? Allein im Verweis auf den Ablauf einer bestimmten Zeit, wird man diese Frage kaum beantworten können. Geschichtsschreibung ist niemals statisch, sie folgt eigenen Regeln. Es überrascht deshalb nicht so sehr, wenn sich Rechtshistoriker in einem „virtuellen Regensburg“ versammeln, um eine Epoche aufzuarbeiten, auf die man noch gar nicht so lange zurückblicken kann: die 1980er Jahre. Traditionell macht den Auftakt der Veranstalter. So umbaut Martin Löhnig nach einem Grußwort das Plenum mit der Kulisse der 80er Jahre: eine Zeit gesellschaftlicher Probleme nicht nur in den Bereichen Arbeit, Zuwanderung oder Umwelt, sondern generell die Zeit einer „pessimistischen Grundstimmung“, in der letztlich Orwells dystopische Prophezeiung eines Nineteen Eighty-Four Wirklichkeit zu werden scheint. Eine Zeit also, in der sich nicht nur Begriffe wie z.B. die sog. Sockelarbeitslosigkeit festigen, sondern in der eine – aus heutiger Sicht eher unbedenklich ...